Aktuelle Rechtsprechung: Schwarzarbeit muss nicht bezahlt werden!
25. April 2014 | Von Carsten LexaSchwarzarbeit ist verboten – das ergibt sich aus dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG). Was aber, wenn der Auftraggeber doch einen Schwarzarbeiter beschäftigt? Muss dieser dann bezahlt werden? Immerhin könnte man ja auf die Idee kommen, dass der Auftraggeber durch den schwarzarbeitenden Auftragnehmer etwas erhalten hat, dass einen bestimmten Wert darstellt.
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