Vorteile der Rechtsform „Stiftung & Co. KG“

10. September 2013 | Von | Kategorie: Unternehmensgründung

Die Ausgestaltung eines Unternehmens im Rahmen der Unternehmensnachfolge als „Stiftung & Co. KG“ bietet gegenüber der reinen „Stiftungslösung“ diverse Vorteile, wegen derer die Stiftung & Co. KG immer in Betracht gezogen werden sollte (prominente Beispiele sind z.B. die „Diel Stiftung & Co. KG“ mit rund 2 Milliarden Euro an Umsatz und einer mehr als hundertjährigen Geschichte, die sich über 3 Generationen erstreckt).

Die Haftung bei dieser Rechtsform ist auf die Haftung der Stiftung als persönlich haftende Gesellschafterin beschränkt und bei dieser auf das Stiftungsvermögen. Da es keine mitgliedschaftliche Struktur bei der Stiftung gibt, ist eine Durchgriffshaftung nicht möglich (bei einer GmbH ist dies in Ausnahmefällen möglich).

Das Mitbestimmungsgesetz findet keine Anwendung bei einer KG, bei der die Komplementärin keine GmbH ist.

Die Stiftung & Co. KG bietet den größtmöglichen Schutz vor feindlichen Übernahmen. Denn ein Dritter kann nicht die Leitungsmacht über die Gesellschaft durch Erwerb der Stiftungsanteile erlangen, da an der Stiftung keine Anteile erworben werden können. Des Weiteren wäre bei der Leitung der Gesellschaft immer der Stiftungszweck zu beachten.

Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, dass die Unternehmensführung sehr individuell ausgestaltet werden kann. Die Geschäftsführung kann ohne weiteres auf einen Dritten übertragen werden, was bei einer normalen KG nicht möglich ist. Die übliche Verzahnung der Kommanditanteile mit den Anteilen an der Komplementärgesellschaft wie bei der GmbH & Co. KG entfällt, da die Komplementär-Stiftung keine Gesellschafter hat. Der Vorstand der Stiftung kann darüber hinaus exakt an die Bedürfnisse des Stifters angepaßt werden mit externen und mit Familienmitgliedern.

Fazit

Der Einsatz einer Stiftung & Co. KG ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn nach dem Willen der Stifter-Familie die Unternehmenssubstanz und die Verfügungsmacht in den Händen der Familie verbleiben soll, die Leitungsmacht hingegen verselbständigt und vom Einfluss zukünftiger Familien-Generationen grundsätzlich getrennt werden soll. Mit Hilfe der Stiftung läßt sich sich der Wille des Gründers dadurch verewigen, dass bei allen geschäftsführenden Maßnahmen der Stiftung, insbesondere im Hinblick auf die Geschäftsführung der Stiftung & Co. KG, stets der Stiftungszweck selbst oberstes Prinzip zu sein hat. Damit kann der Stifter die von ihm gewünschte Kontinuität in der Unternehmensführung langfristig sichern, ohne dass von Seiten der Familienmitglieder, die als Vorstand der Stiftung fungieren, dem Stiftungszweck entgegenstehende Maßnahmen getroffen werden können. Eine ähnliche Interessenlage im Hinblick auf die Errichtung einer Stiftung & Co. KG liegt vor, wenn der Stifter aus erbschaftssteuerlichen Gründen unter Ausschöpfung möglichst vieler Freibeträge frühzeitig seine Gesellschaftsanteile auf Familienmitglieder übertragen möchte, aber dennoch das Unternehmen weiterhin führen will.

Die Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen einer Stiftung & Co. KG sind ungemein vielfältig, was zu einer sehr feinen Abstimmung und Umsetzung der Wünsche des Unternehmers führen kann.

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