Wenn der Chef ausfällt…

10. September 2013 | Von | Kategorie: Unternehmensgründung

„Lieber Chef, stellen Sie sich vor, Sie werden krank …“

Wie ersetzt man den, der unersetzbar ist?

Wenn die Geschäftsführung plötzlich fehlt, ist das Unternehmen kopflos – ein Problem besonders für inhabergeführte Firmen. Im Idealfall liegt ein Notfallplan bereit.

Voraussehen

Die wichtigste Aufgabe ist die Weiterführung der nötigen Transaktionen wie Gehälter, Mieten, Rechnungen etc. Damit das Unternehmen handlungsfähig bleibt, benötigt der Geschäftsführer einen Stellvertreter. Das kann ein Familienmitglied, ein Mitarbeiter oder ein Interimsmanager sein. Wenn Familienmitglieder wegen fehlender Fachkenntnis oder emotionaler Überlastung ungeeignet sind, können sie durch das sog. Vier-Augen-Prinzip integriert werden. Wichtige Entscheidungen dürfen dann nur mit Zustimmung des Familienmitglieds getroffen werden.

Vorausdenken

Damit der Betrieb reibungslos weiter geht, muss eine Informationsübergabe gewährleistet sein. Die betreffenden Unterlagen sollten gut zugänglich und der Aufenthaltsort bekannt sein. Wichtige Inhalte sind u.a.:

  • Vollmachten für stellvertretende Geschäftsführung (Geschäftskonten etc.)
  • Zugangsdaten (PINs, Passwörter, Schlüssel)
  • Vermögensdaten (Verträge, Bilanzen etc.)
  • Daten von Kunden und Dienstleistern (Verträge, Versicherungen etc.)
  • Geschäftsstrategien

Voraushandeln

Unfälle und Krankheiten passieren auch Chefs. Bisher ziehen weniger als die Hälfte aller mittelständischen Unternehmen dieses Problem in Betracht. Noch weniger haben einen Notfallplan vorbereitet. Schützen Sie Ihr Unternehmen durch rechtzeitiges Krisenmanagement.

Share

Schreibe einen Kommentar