Änderung einer Vereinssatzung durch den Vorstand möglich?

21. April 2015 | Von | Kategorie: Recht

Eine Vereinssatzung wird regelmäßig durch die Mitgliederversammlung geändert. Es stellt sich nun die Frage, ob die folgende Regelung, die einem Vorstand ermöglicht, die Vereinssatzung zu ändern, zulässig ist:

„Satzungsänderungen werden durch den Vorstand beschlossen.“

Auch wenn es auf den ersten Blick verwundert: Eine solche Regelung ist erlaubt. Denn obwohl Satzungsänderungen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung fallen, kann ein Verein ausdrücklich etwas anderes in seiner Satzung regeln. Folglich kann ein Verein entgegen § 32 BGB die Kompetenz zur Satzungsänderung dem Vorstand zuweisen.

Auf eines sollte man jedoch in diesem Zusammenhang achten: Auch wenn der Vorstand für Satzungsänderungen zuständig ist, können die Mitglieder dennoch Anträge auf Satzungsänderungen einbringen und der Vorstand muss diese auf die Tagesordnung der nächsten Mitgliederversammlung setzen (egal ob es sich um eine ordentliche oder eine außerordentliche Mitgliederversammlung handelt), in der die Mitglieder dann über den Antrag beschließen können. Wird in dieser Versammlung ein entsprechender Beschluss gefasst, ist der Vorstand daran gebunden.

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