Incoterms 2010 – Wer zahlt bei „FOB“?
10. September 2013 | Von Carsten LexaDie internationalen Vertragsklauseln „Incoterms“ der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, „ICC“) bringen grenzüberschreitende Handelsgeschäfte vertraglich schnell auf einen gemeinsamen Nenner. Sie vereinheitlichen Liefervorgänge, Käufer- und Verkäuferpflichten, Lizenzen, Versicherungen und das Verzollen der Ware. Weil sie grundsätzlich weltweit einheitlich angewendet werden, können sich Unternehmen eine individuelle Vertragsentwicklung und die Auslotung ausländischen Rechts sparen. Fraglich war
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