Wenn der Geschäftsführer ausfällt…

22. März 2014 | Von | Kategorie: Recht

Wenn die Geschäftsführung in einem Familienunternehmen plötzlich fehlt, ist das Unternehmen regelmäßig kopflos. Im Idealfall liegt jedoch ein Notfallplan in der Schublade, auf den (und das ist wichtig) Familienangehörige schnell zugreifen können.

Voraussehen: Die wichtigste Aufgabe ist die Weiterführung der nötigen Transaktionen wie Gehälter, Mieten, Rechnungen etc. Damit das Unternehmen handlungsfähig bleibt, benötigt der Geschäftsführer einen Stellvertreter mit entsprechenden Vollmachten. Das kann ein Familienmitglied, ein Mitarbeiter oder ein Interimsmanager sein. Wenn Familienmitglieder wegen fehlender Fachkenntnis oder emotionaler Überlastung ungeeignet sind, können sie durch das sog. Vier-Augen-Prinzip integriert werden. Wichtige Entscheidungen dürfen dann nur mit Zustimmung des Familienmitglieds getroffen werden.

Vorausdenken: Damit der Betrieb reibungslos weiter geht, muss eine Informationsübergabe gewährleistet sein. Die betreffenden Unterlagen sollten gut zugänglich und der Aufenthaltsort bekannt sein. Wichtige Inhalte sind u.a.: Vollmachten für stellvertretende Geschäftsführung (Geschäftskonten etc.), Zugangsdaten (PINs, Passwörter etc.), Vermögensdaten (Verträge, Bilanzen etc.), Daten von Kunden, Dienstleistern und Lieferanten (Verträge, etc.).

Voraushandeln: Unfälle und Krankheiten passieren auch Chefs. Weniger als die Hälfte aller mittelständischen Unternehmen ziehen dieses Problem in Betracht. Noch weniger haben einen Notfallplan vorbereitet. Schützen Sie Ihr Unternehmen durch rechtzeitiges Krisenmanagement.

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