Ein Vertrag ist ein “guter” Vertrag wenn….

3. Januar 2015 | Von | Kategorie: Recht

Vertragsverhandlungen sind ein anstrengender, aber auch interessanter Teil in einem Projekt, egal welcher Art das Projekt ist. Ein guter Vertrag als Ergebnis der Verhandlungen verbessert die Beziehung zwischen den Parteien und sorgt für eine qualitativ hochwertige Leistung auf beiden Seiten. Viele Menschen jedoch gehen schnell über den zu schließenden Vertrag hinweg, weil sie der Meinung sind, es reiche aus, eine vage Vorstellung der zu erbringenden Leistungen und der dazu gehörenden Vertragsinhalte zu haben. Dieses Denken jedoch ist ein gewaltiger Fehler, denn es geht bei weitem nicht nur darum, irgendwelche Leistungen zu definieren.

Was aber macht einen guten Vertrag aus, der beiden Parteien Vorteile bringt?

Ein guter Vertrag bietet Nutzen für alle Parteien

Ein guter Vertrag soll Nutzen bringen für alle Parteien. In der Realität wird allerdings diejenige Partei, die einen ersten Entwurf eines Vertrages erstellt, die durch den Vertrag geregelte Situation verständlicherweise einseitig – aus ihrer Sicht – sehen und darstellen. In einem ausgewogenen Vertrag sind jedoch die Interessen aller Parteien in ausreichendem Maß berücksichtigt.

Ein Tipp für ein besseres Verhältnis zur anderen Vertragsseite: Wenn man selbst einen Entwurf erstellt, dann sollte man mal überlegen, auf was möglicherweise die andere Seite in dem Vertrag Wert legen könnte. Nimmt man deren Wünsche vorweg und berücksichtigt diese im Vertragsentwurf, kann das zu einem enormen Vertrauensvorschuss führen, das sich über die Laufzeit des Projekts doppelt und dreifach bezahlt machen kann.

Ein guter Vertrag bezieht sich auf das zu regelnde Projekt

Es wird immer wieder vergessen, dass aus rechtlicher Sicht jedes Projekt eine Vielzahl von Besonderheiten hat. Fristen ändern sich, zusätzliche Aufgaben erzeugen Komplexitäten, und Leistungen unterscheiden sich von Projekt zu Projekt erheblich. Trotzdem wird vielfach ein einmal erstellter Vertrag über jedes Projekt „drüber gestülpt“. Das kann später problematisch werden, wenn sich herausstellt, dass eine Besonderheit des Projekts doch nicht geregelt wurde oder – noch schlimmer – erst später geregelt werden sollte.

Es ist deshalb dringend zu empfehlen, auch einen bestehenden Entwurf noch einmal anhand des aktuellen Projekts zu betrachten und darüber nachzudenken, ob alle denkbaren Situationen geregelt sind. Die Fehler werden oftmals gemacht, weil das aktuelle Projekt „so ist wie das letzte“. Das ist jedoch meisten gerade nicht der Fall.

Ein guter Vertrag bietet Schutz

Dieser Punkt erscheint völlig selbstverständlich und man könnte der Ansicht sein, dass ein wechselseitig nützlicher Vertrag diesen Punkt schon ausreichend abdeckt. Doch weit gefehlt! Der Schutzlevel ist immer individuell und hängt stark von der eigenen Risikosituation ab.

Der Vertrag sollte insoweit Schutz bieten, als bestimmte Situationen im Rahmen eines Projekts problematisch werden können. Man muss nur an Schadensersatzforderungen, die Nichterbringung von Leistungen oder die unklare und zu Diskussionen einladende Beschreibung der zu erbringenden Leistung denken und es wird schnell klar, dass hier große Gefahren lauern. Doch auch nicht offensichtliche Problemfelder – die letztendlich entscheidende Vertragssprache bei mehrsprachigen Verträgen, der Ort eines möglichen Gerichtsverfahrens oder die Frage nach der Nutzung eines Schiedsgerichts können schnell zu existenzbedrohenden Situationen führen. Die Regelung solcher Fragen am Anfang eines Projekts, wenn sich alle Vertragen, sichert Lösungsmöglichkeiten, wenn sich die Parteien zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr verstehen.

Ein guter Vertrag ist geprüft und freigegeben (durch einen spezialisierten Anwalt)

Es ist verständlich, dass viele Menschen sich nicht die Mühe machen wollen, einen rechtlichen Sachverhalt in allen Details zu verstehen. Darüber hinaus hat es manchmal den Anschein, die Arbeit mit einem Anwalt ist einschüchternd und kostspielig. Aber das kann sich als großer Fehler erweisen.

In den meisten Fällen wird regelmäßig nicht genügend Sorgfalt aufgewendet bei der Auswahl des beauftragten Anwalts. Vielmehr ist der Anwalt, der einen beraten hat bei einem Verkehrsunfall, sicherlich auch kompetent bei der Gründung einer GmbH und bei der Frage zum Unterhaltsrecht… Fällt einem beim Lesen des vorangegangenen Satzes ein Fehler auf?

Der Anwalt, der für einen tätig werden soll, sollte vielmehr fachlich für den jeweiligen Fall geeignet und auf persönlicher Ebene angenehm im Umgang sein – und Erfahrung zu haben mit vergleichbaren Fällen ist sicherlich auch keine schlechte Voraussetzung.

Nach der Auswahl des Anwalts prüft dieser den Vertrag, erklärt die Risiken und schlägt Änderungen am Vertragstext vor, sofern dies erforderlich ist aufgrund der eigenen Stellung im Projekt. Das Verstehen eines Vertrages ist der Schlüssel zum Erkennen von eigenen Risiken. Und um im Nachgang die Übersicht über einen (möglicherweise umfangreichen) Vertrag zu behalten ist es hilfreich, wenn der Anwalt eine Inhaltszusammenfassung des Vertrages anfertigt.

 

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