Das Thema Social Media ist in aller Munde und gewinnt auch aus unternehmerischer Sicht immer mehr an Bedeutung. Viele Unternehmen sind sich der Wichtigkeit dessen bewusst und wollen die Nutzung von Social Media in der Unternehmenskommunikation einsetzen.
Zum Umgang mit den einzelnen Plattformen wie LinkedIn, XING & Co. gibt es jedoch wichtige Punkte zu beachten. Rechtsanwalt Carsten Lexa, LL.M., Spezialist für Wirtschaftsrecht, beantwortet in dem nachfolgenden Interview wichtige Fragen zum Thema „Nutzung von sozialen Medien“.
Herr Lexa, Sie sind selbst mit Ihrer Kanzlei auf diversen Kanälen wie zum Beispiel Twitter, Facebook, Xing oder LinkedIn präsent. Welche Chancen sehen Sie für Unternehmen in der Nutzung von sozialen Netzwerken?
Lexa: Soziale Netzwerke bieten Unternehmen die Chance, leicht und weltweit mit einer Vielzahl von Menschen bzw. mit ganzen Zielgruppen in Kontakt zu treten – und zwar nicht nur mit aktuellen, sondern auch mit potentiellen Kunden sowie mit Informationssuchenden. Darüber hinaus erlaubt die Beobachtung von Beiträgen der Nutzer in sozialen Netzwerken Einblicke in deren Erlebniswelt und kann Hinweise auf kommende Trends geben.
Natürlich bieten diese Kommunikationskanäle nicht nur Chancen. Gerade im Zeitalter der Smartphones ist schnell ein Bild geknipst und auf Facebook hochgeladen. Was gilt es beim Umgang von Bildern und Videos zu beachten? Ist jedes Foto für die Öffentlichkeit zulässig?
Lexa: In der Tat werden heutzutage sehr schnell Videos und Bilder in den sozialen Netzwerken verbreitet – Beiträge mit Bildern und Videos finden die meiste Beachtung, sei es nun bei Twitter, Facebook oder natürlich Pinterest und Instagram. Allerdings ist immer zu beachten, dass fremde Bilder häufig einem Urheberrecht unterliegen und deshalb nur der Hersteller des Bildes entscheiden darf, wo das Bild gepostet wird. Des Weiteren muss man beachten, ob nicht ein Bild – beispielsweise mit einer herabwürdigenden Pose des Fotografierten – dessen Persönlichkeitsrecht verletzt.
Und wie sieht es mit Firmenlogos aus?
Lexa: Für Konzept, Steuerung und Koordination aller Social-Media-Aktivitäten eines Unternehmens ist grundsätzlich die Unternehmensleitung oder eine mit dieser Aufgabe betraute Abteilung zuständig. Firmenlogos von Unternehmen dürfen deshalb nur autorisierte Mitarbeiter in Social-Media-Beiträgen verwenden. Es ist also nicht so, dass einfach jeder Mitarbeiter ein Logo des Unternehmens in seinen Beitrag einbinden darf. Ebenso dürfen Unternehmensprofile weder von anderen Mitarbeitern, noch von anderen Abteilungen, Bereichen oder Tochtergesellschaften erstellt werden.
Wie heißt es so schön: „Das Netz vergisst nichts.“ Sogar gelöschte Kommentare können über einen längeren Zeitraum zurückverfolgt werden. Wie kann man hier entgegenwirken?
Lexa: Grundsätzlich sollte man sich immer zuerst überlegen, was man veröffentlicht. Ich empfehle immer sich selber folgende Frage zu stellen: „Was würde ich denken, wenn ein bestimmter Beitrag von jemand anderem veröffentlicht wird – würde ich das gut finden oder nicht?“. Der Einsatz des gesunden Menschenverstands bei der Beurteilung hilft einem – wie im realen Leben – oftmals weiter. Ein Beispiel: Nur die wenigsten Menschen werden sich in einer Stadt auf den Marktplatz stellen und laut schreien: „Der Mitarbeiter Herr xxx von dem Unternehmen yyy ist ein Rindvieh!“ – das macht man normalerweise nicht und tief im Innersten wissen die meisten Menschen, dass man sich so nicht in unserer Gesellschaft verhält. In den sozialen Netzwerken sollte man deshalb die gleiche Einstellung an den Tag legen.
Ansonsten sollte man immer daran denken, dass man betreffend seiner Kommentare in den sozialen Netzen genauso verantwortlich ist, wie wenn man sich in einer Diskussion in einer Gruppe äußert. In jeder dieser Situationen kann eine Äußerung Konsequenzen haben – bei den sozialen Netzwerken kommt aber noch hinzu, dass hier die Anzahl der potentiellen Leser um ein Vielfaches größer sein kann.
Hier noch ein Hinweis: Normalerweise gibt es für jedes soziale Netzwerk sog. „Privatsphäre-Einstellungen“ („privacy settings“). Mit diesen kann man regeln, wer die eigenen Beiträge lesen kann – beispielsweise nur Freunde oder wirklich jeder. Die Nutzung dieser Einstellungen kann helfen, den Leserkreis der eigenen Postings zu steuern.
Dies war Teil 1 des Interviews. Teil 2 des Interviews finden Sie hier: Link.
Die Kanzlei Lexa ist eine auf die außergerichtliche wirtschaftsrechtliche Beratung von Unternehmen spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Weitere Informationen gibt es auf im Internet unter www.kanzlei-lexa.de.
Der Kollege Lexa hat vollkommen Recht. Doch gibt es immer wieder Situationen, wo berechtigte Kritik an einem Unternehmen zu üben ist. Wo die Grenze der erlaubten Kritik ist und die Lüge oder die Verleumdung anfängt ist oft schwer zu bestimmen. Helfen kann dann ein Anwalt, der nach einer Prüfung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung an den Verletzer schickt. Auf der anderen Seite sollte ein Geschädigter eine solche Unterlassungserklärung nie ungeprüft und in der Regel unmodifiziert abgeben. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Anwaltshonorars oder die Anerkennung einer Schadensersatzverpflichtung etwa hat in einer Unterlassungserklärung in der Regel nichts verloren. Genauer hierzu kann freilich nur ein Anwalt nach Beratung im Einzelfall raten.