Teil 2 des Interviews mit Rechtsanwalt Carsten Lexa zum Thema „Nutzung von sozialen Medien in Unternehmen“. Teil 1 finden Sie hier: Link.
Der Umgangston in sozialen Netzwerken ist meist etwas lockerer. Welche Empfehlung können Sie gerade Mitarbeiter geben? Was gehört nicht auf soziale Plattformen?
Lexa: Mitarbeiter in einem Unternehmen bekommen ja gerade durch ihre Tätigkeit viele Interna mit. Beiträge, die solche Interna beinhalten, gehören nicht in die sozialen Netzwerke. Denn schnell kann ein Schaden entstehen, wenn wichtige Informationen verbreitet werden, die nur das Unternehmen etwas angehen. Und das kann unter Umständen auf den Mitarbeiter zurückfallen und für diesen Konsequenzen haben.
Was den Umgangston angeht, so würde ich immer zu etwas Zurückhaltung raten und nicht „zu locker“ auftreten. Zum Beispiel bei den Anreden: Wenn man jemanden gut kennt, dann kann man den natürlich auch in den sozialen Netzwerken duzen, aber bei Fremden würde ich das nicht so einfach machen. Ich selbst sieze viele User auf Facebook, weil ich als Wirtschaftsanwalt auf ein bestimmtes Auftreten Wert lege. Verkehrt ist es zumindest nicht, erst einmal so zu erwidern, wie man angesprochen wird.
In sozialen Netzwerken repräsentieren die Mitarbeiter in gewisser Hinsicht immer auch das eigene Unternehmen, auch wenn sie nicht als solche auftreten. Ist eine Trennung des Auftretens im privaten und beruflichen Sinn heutzutage überhaupt noch möglich?
Lexa: Generell ist eine Trennung von beruflichem und privatem Auftreten immer schwieriger zu erreichen, insbesondere je höher die Position ist, in der man sich in einem Unternehmen befindet. Das liegt daran, dass die Verbindung von Beruf und Privatleben immer deutlicher wird und auch immer schneller von Nutzern entdeckt werden kann.
Zu großes Engagement und Werbung für das eigene Unternehmen kann schnell in die falsche Richtung und als eine Art „Schleichwerbung“ interpretiert werden. Wo liegen hier die Grenzen? Was sollten Mitarbeiter beachten?
Lexa: Es ist ja nicht verkehrt, wenn man von dem Unternehmen, in dem man arbeitet, überzeugt ist und das nach außen mitteilt – Unternehmen wünschen sich ja solche „Botschafter“! Allerdings legen die Nutzer von sozialen Netzwerken viel Wert auf Authentizität: Ehrliche Begeisterung ist in Ordnung, wenn die Nutzer aber das Gefühl bekommen, es will nur jemand „etwas verkaufen“, dann wendet sich schnell die Nutzergemeinde gegen einen selbst. Es macht aber sicherlich Sinn, dann auch deutlich zu machen, dass man seine eigene Meinung vertritt und nicht nur eine „Marketingbotschaft“ wiedergibt. Und natürlich sollte der Mitarbeiter auch prüfen, ob seine Äußerungen in Einklang mit der allgemeinen Botschaft des Unternehmens stehen, damit er nicht unabsichtlich dem Unternehmen durch seine Äußerungen Schaden zufügt.
Trotzdem möchte man natürlich als Mitarbeiter sein Unternehmen unterstützen. Wie können Mitarbeiter dies tun und wann ist der richtige Zeitpunkt hierzu?
Lexa: Generell ist es wichtig, dass ein Unternehmen eine sog. „Social Media-Strategie“ hat, d.h. dass klar ist, wozu die sozialen Netzwerke eingesetzt werden sollen, was kommuniziert wird und was damit erreicht werden soll. Steht das fest, ist die Strategie den Mitarbeitern mitzuteilen und – besonders wichtig – diese müssen die Strategie verstehen und unterstützen. Ab diesem Zeitpunkt dann können die Mitarbeiter das Unternehmen unterstützen, indem sie interagieren – Postings kommentieren, teilen, liken, etc. Sie können auch, beispielsweise auf Xing oder auf Facebook, ihre Erlebnisse im Unternehmen mitteilen. Wichtig ist jedoch, dass sich die Vorgesetzten mit den Mitarbeitern immer wieder im Hinblick auf die Strategie absprechen und die Mitarbeiter wiederum sich mit den Vorgesetzten besprechen, um ein Gefühl für hilfreiche Postings zu erhalten – im Zweifel besser erst einmal nichts posten, sondern den Vorgesetzten zu informieren.
In welchem Umfang dürfen Mitarbeiter in der Öffentlichkeit nun über das Unternehmen sprechen?
Lexa: Grundsätzlich dürfen Mitarbeiter immer über ein Unternehmen in der Öffentlichkeit sprechen – das kann niemand verbieten. Die sozialen Netzwerke haben jedoch den Kreis derjenigen, die ein Posting lesen können, gewaltig vergrößert. Aus diesem Grund sollte ein Posting immer mit Augenmaß erfolgen und die Folgen bedacht werden. Und natürlich sollte man nicht vergessen, dass die sozialen Netzwerke kein rechtsfreier Raum sind. Beleidigungen, Unwahrheiten oder verletzende Postings können viel schneller als früher erkannt und der Urheber ermittelt werden. Solche Postings können Folgen haben, bis hin zu einem Gerichts- oder Strafverfahren.
Die Kanzlei Lexa ist eine auf die außergerichtliche wirtschaftsrechtliche Beratung von Unternehmen spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Weitere Informationen gibt es auf im Internet unter www.kanzlei-lexa.de.